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Anpassung Schutzkonzept
Folgende Neuerungen wurden beschlossen:
- Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 12 Jahren. Ausnahmen sind wie folgt möglich:
- Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche (Leitende ausgeschlossen) ist ohne Maske zulässig
- beim Essen & Trinken, sofern der Mindestabstand eingehalten wird
- In altersgemischten Stufen mit Kindern ab 12 Jahren tragen auch die jüngeren Kinder eine Maske. Namentlich sind dies folgende Stufen:
Aloha, Hirudo, Idefix, Panjag, Poseidon, Swabis
- Vereinsveranstaltungen unter Mitgliedern sind drinnen und draussen bis 50 Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen drinnen gelten die Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren und die Abstandsregelung. Bei Veranstaltungen draussen ist eine Maske zu tragen, sofern der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann.
Bei der Anpassung der Maskenpflicht stützen wir uns auf den Entscheid des Volksschulamt Zürich. Dort gilt nur noch eine Maskenpflicht ab der 4. Klasse in Innenräumen.
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